Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland
Mein Einmalbetrag
Kolpingmitglieder können ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag in eine dauerhaft wirksame Zustiftung verwandeln. Nach einer einmaligen Zustiftung von 1800 Euro entfallen lebenslang alle Mitgliedsgebühren. Die Zustiftung bleibt im Stiftungskapital erhalten; von den Erträgen profitiert der Kolpingverband und die Kolpingsfamilie des Zustifters durch jährliche Zuschüsse über den Tod des Zustifters hinaus.
Infos & Kontaktdaten der
Organisation
Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland
St.-Apern-Str. 32
50667 Köln
Ansprechpartner/in:
Svenja Thomas
Telefon: (0221) 20701 - 205
spenden@kolping.de
https://www.kolping.de/verband/die-stiftung/
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